Lizenzvertrag und AGB

zwischen der
IT-Easy GmbH
Liedberger Straße 53 a-b
41352 Korschenbroich
Deutschland
als Lizenzgeber, nachfolgend IT-Easy genannt
und dem Lizenznehmer, nachfolgend Kunde genannt

§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Lizenzvertrages ist ein unbefristetes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht des Programmsystems easyWinArt der IT-Easy GmbH auf einem Computer, einem Computersystem, in einem Netzwerk oder in der Cloud. Das Programm easyWinArt unterliegt dem Urheberrecht. Für die easyWinArt-Nutzung fällt eine Lizenzgebühr an. Dabei darf nur ein auf den Kunden ausgestellter und vom Kunden erworbener Lizenzschlüssel benutzt werden. IT-Easy macht darauf aufmerksam, dass es nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Installations-Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software im Sinne der Programmbeschreibung. Dem Programm easyWinArt liegt ausdrücklich keine Zusicherung von Eigenschaften zugrunde. Zusicherungen von Eigenschaften müssen immer schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen sind unzulässig und nicht Teil des Vertragsgegenstandes.
Mit der Installation des Programms easyWinArt akzeptiert der Kunde ausdrücklich auch alle nachfolgenden Paragraphen des Lizenzvertrages. Mit jedem Update des Programms easyWinArt akzeptiert der Kunde dies ebenfalls in der jeweils aktuellen Version des Lizenzvertrages (AGB).

§ 2 Lieferumfang / Installation / Software-Updates / Software-Kauf / Software-Miete
IT-Easy liefert die ERP-Software easyWinArt als einen üblicherweise vom Kunden durchzuführenden Download aus. Die Installation der Software easyWinArt, deren individuelle Anpassung in Software-Bestandteilen und/oder Formular- und Listenbereichen, sowie die Einarbeitung, Schulung und telefonische Kundenbetreuung und -beratung gehören nicht zum Lieferumfang und sind kostenpflichtig.
Im Lieferumfang der easyWinArt-Software sind jedoch alle Software-Updates der easyWinArt-Weiterentwicklungen und -Fehlerbereinigungen der vom Kunden erworbenen Edition und mit den vom Kunden erworbenen AddOn’s kostenlos enthalten, sofern der Kunde einen kostenpflichtigen Software-Update-Vertrag abgeschlossen hat. Auf diese Weise kann jeder Kunde auch von allen zukünftigen easyWinArt-Weiterentwicklungen profitieren. Jeder Kunde, der easyWinArt gekauft hat, kann easyWinArt auch ohne Software-Update-Vertrag zeitlich unbegrenzt nutzen, während diese Zeit können jedoch vom Kunden keine Software-Updates durchgeführt werden. Sollte ein Kunde sich nach einer Zeit ohne Software-Update-Vertrag für eine Wiederaufnahme des Software-Update-Vertrag entscheiden, so muss die vertragsfreie Zeit nachträglich bezahlt werden. Auch während der Zeit eines gültigen Software-Update-Vertrags erhält ein Kunde in der Regel keinen kostenlosen Support, d.h. Kundenbetreuung und -beratung, Schulungen, Einweisungen, Hilfestellungen bei der Anwendung von easyWinArt und alle anderen Dienstleistungen, wie zum Beispiel kundenspezifische Programmerweiterungen, sind grundsätzlich kostenpflichtig. Für den Support seitens IT-Easy wird üblicherweise vorher ein Service-Guthaben in Form von Support-Stunden erworben. Geleistete Support-Stunden werden vom Support-Stunden-Guthaben abgezogen. Das noch zur Verfügung stehende Support-Stunden-Guthaben verfällt nicht und bleibt auch dann im vollen Umfang erhalten, wenn Support-Stunden-Sätze erhöht werden. Eine Rückerstattung ist sowohl für geleistete Support-Stunden als auch für ein noch bestehendes Support-Stunden-Guthaben nicht möglich.
Service kann auch ohne vorab erworbenes Service-Guthaben in Anspruch genommen werden. In  diesem Falle werden die erbrachten Dienstleistungen nachträglich zu einem höheren Stundensatz abgerechnet.
Eine aktuelle Übersicht des geleisteten Supports und der dafür benötigten Support-Stunden kann jederzeit in der easyWinArt-Software direkt vom Kunden abgefragt werden, dabei werden sowohl die Tätigkeiten als auch die Zeiten in das Kundensystem übertragen.
Fehlerbeseitigungen im easyWinArt sind grundsätzlich kostenlos, sofern es sich nicht um vom Kunden verursachte Fehler handelt.
Zur Nutzung des easyWinArt-Software-Developer-Kits (SDK) zur Realisierung und Integration von kundenspezifischen easyWinArt-Erweiterungen ist der Erwerb der easyWinArt Plus Lizenz erforderlich und es muss ein gültiger Software-Update-Vertrag vorhanden sein.
easyWinArt kann optional auch durch eine monatliche Miete lizenziert werden. Die Miete ist üblicherweise monatlich im Voraus zu entrichten. Die monatlichen Mietgebühren werden per SEPA-Firmenlastschrift eingezogen. Dazu benötigt die IT-Easy GmbH ein Lastschrift-Mandat des Kunden. Die Miet-Lizenzierung ist nur rechtsgültig bei positivem Miet-Saldo. Bei negativem Mietsaldo sperrt easyWinArt sich automatisch und kann danach nur noch manuell von einem berechtigten IT-Easy-Mitarbeiter auf Kulanz entsperrt werden. Der Mietkunde hat nur bei einem positiven Miet-Saldo das Recht, easyWinArt zu benutzen.
Jede easyWinArt-Miete beinhaltet immer die Software-Update-Wartung.

§ 3 Nutzungsumfang
IT-Easy gewährt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages das unbefristete, nicht ausschließliche und persönliche Recht, das easyWinArt-Programm in seinem Computernetzwerk zu nutzen. Die Software easyWinArt wird auf der Basis einer Einmal-Lizenz ausgeliefert. Die Lizenz-Datenbank, die auch den Namen easyWinArt hat, darf daher nur auf einem Computer/SQL-Server genau einmal installiert werden. Die Installation der Lizenz-Datenbank 'easyWinArt' auf mehreren Computeranlagen, auch eines Kunden, ist, soweit nicht mit IT-Easy schriftlich vereinbart, ausdrücklich verboten und wird als Verstoß gegen das Urheberrecht strafrechtlich verfolgt. IT-Easy behält sich weltweit alle Rechte vor, auch die der Übersetzung in andere menschliche oder Maschinen-Sprachen.

§ 4 Urheber-/Eigentumsrechte
Eigentums-/Urheberrechte an dem Programm easyWinArt liegen ausschließlich bei der IT-Easy GmbH. Der Kunde erhält mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten – über die in diesem Vertrag niedergelegten Nutzungsrechte hinaus – ist ausgeschlossen. IT-Easy behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
IT-Easy behält sich uneingeschränkt das Recht vor, Programm, Dokumentation, Serviceleistungen und Preise zu verändern, ohne damit irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Kunden dieser Software einzugehen. IT-Easy hat auch das uneingeschränkt Recht, das Lizenzierungsverfahren zu ändern.
Ein Kopieren der Software easyWinArt, in welcher Form auch immer, ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, dass diese Kopie dem Lizenznehmer als Sicherheit gegen versehentliches Löschen (Sicherheitskopie) oder zur Installation auf einem Speichermedium des Kunden dient. Es ist ausdrücklich untersagt, das easyWinArt-Programm oder Teile davon zu verleihen. Ein solches Vorgehen wird als Verstoß gegen das Urheberrecht strafrechtlich verfolgt.
Die Software ist nicht kopiergeschützt, um rechtmäßigen Anwendern Schwierigkeiten beim Anlegen von Sicherheitskopien zu ersparen. IT-Easy vergibt für jede Lizenz der Software easyWinArt eine eindeutige Lizenznummer und einen von der Firmenadresse des Lizenznehmers abhängigen Aktivierungs-Lizenzschlüssel. Sollte sich von Seiten des Kunden eine Adressänderung ergeben, so muss der Lizenzschlüssel neu ausgestellt werden. Diese Lizenzaktualisierung ist kostenlos.
IT-Easy hat ausschließlich im Rahmen einer Neu-Installation das Recht, den Lizenzschlüssel der Software easyWinArt nach der Auslieferung so lange zeitlich zu begrenzen, bis der Kunde den vereinbarten Kaufpreis für die erhaltene Software und in diesem Zusammenhang erbrachte Dienstleistungen entrichtet hat. Sollte in einem solchen Fall ein unbegründeter und vorher nicht abgesprochener Zahlungsverzug von Seiten des Kunden auftreten, so hat IT-Easy das Recht, den Lizenzschlüssel so lange zu sperren, bis die entsprechenden offenstehenden Forderungen beglichen wurden.
Das Programm easyWinArt ist urheberrechtlich geschützt. Bei Weiterverkauf oder Übertragung der Lizenzrechte auf einen neuen Lizenznehmer, darf das Programm weder als Original noch als Kopie zurückbehalten werden. Eine entsprechende Bestätigung des Vorbesitzers ist an IT-Easy zu schicken, wenn der Nachfolgelizenznehmer in die Rechte des bisherigen Lizenznehmers eintreten will.

§ 5 Kundenspezifische Programm-Anpassungen und -Erweiterungen
Hervorzuheben ist die Möglichkeit, easyWinArt in Software-Bestandteilen und/oder Formular- und Listenbereichen kundenspezifisch zu erweitern und/oder anzupassen. Ein Alleinstellungsmerkmal ist dabei das automatisierte easyWinArt-Update von jeder Version in die jeweils aktuelle Version, bei dem auch alle kundenspezifischen Programm-Anpassungen und -Erweiterungen automatisch berücksichtigt werden. Diese Funktionalität führt zu einer drastischen Reduzierung der Folgekosten für kundenspezifische Erweiterungen nach der easyWinArt-Inbetriebnahme.
Kundenspezifische Programm-Anpassungen und -Erweiterungen können nach Erwerb der easyWinArt-Plus-Version mittels enthaltener SDK-Lizenz (Software-Developer-Kit) vom Kunden selbst und/oder von IT-Easy als kostenpflichtiger Support durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise nach Aufwand über unser Support-System gemäß §2. Dabei können nicht nur Support-Stunden für die Realisierung der kundenspezifischen Programm-Anpassungen und -Erweiterungen entstehen, sondern auch für die Beseitigung von Fehlern in den kundenspezifischen Programm-Anpassungen und -Erweiterungen, d.h. es wird üblicherweise nach Aufwand abgerechnet. Letztendlich ist diese Vorgehensweise zum Wohle des Kunden und minimiert seine Entwicklungs-Stunden und -Kosten.
Durch Weiterentwicklungen der easyWinArt-Standardsoftware und neue Versionen des im easyWinArt enthaltenen List&Label-Reporting-Systems ist es grundsätzlich möglich, dass in Ausnahmefällen auch kundenspezifische Programm-Anpassungen und -Erweiterungen kostenpflichtig überarbeitet werden müssen.

§ 6 Software-Rückgabe
Eine Rückgabe der easyWinArt-Software ist nach Kauf und Auslieferung des kundenspezifischen Lizenzschlüssels nicht mehr möglich.

§ 7 Vertragsdauer
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Software easyWinArt erlischt automatisch und ohne Kündigung, wenn eine Bedingung dieses Vertrages verletzt wird. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich alle easyWinArt-Programmdateien und -Datenbanken in seinem Computernetz zu löschen.

§ 8 Schadenersatz bei Vertragsverletzung
IT-Easy weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzung haftet, die IT-Easy aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Kunden oder seiner Beschäftigten, Beauftragten oder Bevollmächtigten entstehen.

§ 9 Gewährleistung
Die Vertragsparteien stimmen darüber ein, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass diese für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeiten. IT-Easy verpflichtet sich, alle nachgewiesenen und reproduzierbaren Fehler in der easyWinArt-Software, sofern diese die bestimmungsgemäße Benutzung und die Einsatzbedingungen des Programms betreffen, in einem angemessenen Zeitraum zu beheben. Bei der Ermittlung der Fehlerursache und dem Test der fehlerbereinigten Version hat der Kunde eine aktive Mitwirkungspflicht. Die Fehlerbeseitigungs-Tätigkeiten der IT-Easy sind für Kunden mit gültiger Update-Wartung kostenlos. Der Download und die Installation der fehlerbereinigten Software obliegen dem Kunden selbst. IT-Easy stellt nur die fehlerbereinigte Software zum Download bereit. Eventuelle Hilfestellungen bei der Installation sind kostenpflichtig. IT-Easy haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden direkt oder indirekt durch die Verwendung des easyWinArt-Programmes entstanden sind. Die Gewährleistung beschränkt sich auch während der gesetzlichen Garantiefrist einzig und allein auf Softwarefehler. Fehlende Funktionalitäten in der easyWinArt-Software sind keine Softwarefehler.
IT-Easy gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion aller dem Kunden schriftlich zugesicherten Eigenschaften. Im Falle erheblicher Abweichungen ist IT-Easy in einer angemessenen Frist zur Nachbesserung verpflichtet, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist. Die Gewährleistungsverpflichtung endet mit Ablauf einer Frist von 12 Monaten ab Erst-Auslieferung der Software. Besondere Bestimmungen gelten bei der individuellen Anpassung von Programmen oder Reports. Der Kunde hat die durchgeführten Änderungen vor Produktivstart auf Funktionalität und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Eventuell festgestellte Mängel sind schriftlich aufzuzeigen, so dass in angemessener Zeit eine Nachbesserung erfolgen kann.

§ 10 Haftungsbeschränkungen
(1) IT-Easy haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.
(2) Bei nachgewiesenen Schäden ist der Schadensbetrag begrenzt auf die Höhe der Lizenzgebühr des Programms, das Gegenstand des Anspruchs ist oder den Schaden unmittelbar verursacht hat. Maßgebend sind die bei der Entstehung des Anspruchs geltenden Gebühren ohne Umsatzsteuer.
(3) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet die IT-Easy grundsätzlich nicht. Der Kunden selbst ist für regelmäßige und vollständige Datensicherungsmaßnahmen verantwortlich. Dies gilt auch für kundenspezifische Programm-Anpassungen und -Erweiterungen.
(4) Alle Haftungsbeschränkungen gemäß (1) bis (3) gelten nicht nur für den Kunden, sondern sinngemäß auch für alle Mitarbeiter und Beauftragte des Kunden.
(5) IT-Easy haftet grundsätzlich nicht für Schäden und/oder Folgeschäden bei der Installation von direkt oder indirekt zur Verfügung gestellter Software.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einer oder mehrere Punkte dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die restlichen Punkte davon unberührt und die ganz oder teilweise unwirksamen Punkte müssen so gut wie möglich gemäß der ursprünglichen Absicht angewandt werden.

§ 12 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Neuss.

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Ihr Ralf Jasper
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